Landkreis Bamberg: Corona-Ampel steht auf "GELB" 22.10.2020

Am heutigen Donnerstag, 22.10.2020 hat nun auch der Landkreis Bamberg die Schwelle von >35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner bei der Sieben-Tage-Inzidenz überschritten.

Die sogenannte CORONA-Ampel steht somit auf „GELB“.

Aktuelle Fallzahlen findet ihr unter anderem auf den Webseiten des RKI und des LRA Bamberg.

Für uns als Feuerwehr gilt nun folgende Empfehlung, welche vom LFV Bayern gemeinsam mit dem StMI und der KUVB erarbeitet wurde.

Auszug aus dem Merkblatt „Empfehlung zum Ausbildungs- und Übungsbetrieb in den Feuerwehren - Ampelmodell –" vom 16.10.2020 des LFV Bayern:


7-Tage-Inzidenz über 35: GELB
Für den Ausbildungs- und Übungsdienst gilt Stufe 1 der „Gemeinsamen Hinweise zum Übungs- und Ausbildungsdienst“ wie folgt:

  1. Durchführung von ausschließlich feuerwehrinternen Ausbildungen und Übungen der aktiven Mannschaft und/oder Jugendfeuerwehr ohne Beteiligung von Mitgliedern anderer Feuerwehren. Größere Übungen (z.B. zugübergreifende Ausbildungen und Übungen) finden nicht statt.
  2. Praktische Ausbildungen können in Kleingruppen mit max. Staffelstärke durchgeführt werden. Auch hierbei ist, sofern möglich, auf größtmögliche Sicherheitsabstände (> 1,5 m) zu achten.
  3. Übungen sollten nach Möglichkeit am eigenen Standort, nur im eigenen Schutzbereich und vornehmlich im Freien durchgeführt werden.
  4. Entsprechende Handhygiene sowie Husten- und Niesetikette (Husten und Niesen in Armbeuge oder Taschentuch) ist zu beachten.
  5. Bei theoretischen Ausbildungen in geschlossenen Räumen ist zwischen den Teilnehmern ein Mindestabstand von 1,5 m vorzusehen. Mund-Nase-Bedeckung muss immer getragen werden! Die max. Teilnehmerzahl sollte in Räumen bis 50 m² bei max. 15 Personen liegen (Merkregel: 4 m² pro Person). Insgesamt sollte auch bei größeren Räumen eine Teilnehmerzahl von max. 25 nicht überschritten werden. Auf Partner- oder Gruppenarbeit sollte verzichtet werden. Auf regelmäßige und ausreichende Lüftung sollte geachtet werden. (Nach ASR A3.6 Lüftung alle 20 min für 3 – 5 min)
  6. Umkleideräume und Sanitärbereiche (einschl. Duschen) sind unter Beachtung der Abstandsregelung (mind. 1,5 m Abstand), möglichst zeitversetzt und einzeln zu nutzen.
  7. Kann übungsbedingt auch im Freien der Mindestabstand zeitweise nicht sicher eingehalten werden, muss eine Mund-Nase-Bedeckung getragen werden.
  8. Erste Hilfe-Ausbildungen, Reanimationstraining, First Responder-Übungen sowie CSAAusbildungen sollten nicht stattfinden.
  9. Bei Stationsausbildungen oder Fahrzeugkunde sollte auf eine möglichst geringe Durchmischung von Übenden und Ausbildern geachtet werden.
  10. Nachbesprechungen sind auf das unbedingt notwendige Maß zu beschränken und nur unter Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln möglich.

Ende es Auszugs.

Sollte der Sieben-Tage-Inzidenz-Wert die Marke von >50 überschreiten, wird empfohlen den Ausbildungsdienst einzustellen.

 

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